AGB Trainerausbildung CrazySports Augsburg

Hier die Bedingungen für die Trainerausbildungen bei CrazySports Augsburg. Diese Bedingungen finden sich auch im Ausbildungsvertrag, der mit jeder teilnehmenden Person geschlossen wird.

Die teilnehmende Person kann an einem Lehrgang des Ausbildungsanbieters zum Poledance /Aerial Hoop Trainer teilnehmen, wenn Sie sich mit folgenden Punkten einverstanden erklärt.

2.) Rechtzeitige Sendung des Bewerbungsvideos (spätestens 2 Wochen nach Anmeldung, jedoch immer VOR einer anzutretenden Präsenzphase). Rechtzeitige Zahlung der jeweiligen Ausbildungegebühr in voller Höhe (nach Bestehen des Bewerbungsvideos) vor Antritt der Ausbildung. Ratenzahlungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Bei Inanspruchnahme der Bildungsprämie gelten gesonderte Abrechnungsmodalitäten, die im Ausbildungsvertrag gesondert erläutert werden.                     

3.) Jede als Trainer tätige Person muss ausgebildet werden, die Ausbildung und das Zertifikat ist immer nur für die ausgebildete Person gültig. Das Ausbildungsergebnis ist nicht übertragbar.

4.) Anfallende Kosten für die Verpflegung, Fahrt und/oder Unterbringung (bei Ausbildungen vor Ort/ im Studio) werden von der auszubildenden Person selbst getragen.

5.) Die maximale Dauer der Online-Ausbildungen beträgt exakt 6 Monate. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann die Zeitdauer verlängert werden (ärtzliches Attest erforderlich). Benötigt die auszubildende Person mehr Zeit zur Absolvierung der Ausbildung, wird eine Verlängerungsgebühr fällig. Diese richtet sich nach der Dauer der Verlängerung.

6.) Bei Nicht-Bestehen der Prüfung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr.

7.) Die Anmeldung zur Ausbildung wie auch die Zahlung der Ausbildungsgebühr berechtigen lediglich die auszubildende Person selbst zur Teilnahme an der Ausbildung. Eine Anmeldung /Buchung der Ausbildung ist verbindlich. Ausbildungstermine können nach Buchung innerhalb von 2 Wochen verschoben werden. Eine spätere Verschiebung der Ausbildungstermine ist mit Storno-/Berarbeitungsgebühren verbunden. (Bis 3 Monate vorher 20% der Ausbildungskosten, bis 2 Monate vorher 35% der Ausbildungskosten, bis 1 Monat vorher 50% der Ausbildungskosten. Jede spätere Stornierung/ Verschiebung sieht die Zahlungspflicht der vollen Summe nach sich.)

Geplante und bezahlte Online-Ausbildungen müssen innerhalb von 3 Jahren nach Buchung angetreten werden. Nach einer Frist von 3 Jahren nach Buchung verfallen bereits geleistete Zahlungen ersatzlos.

8.) Die Ausbildung kann vom Ausbildungsanbieter oder der durchführenden Person abgebrochen werden, wenn die auszubildende Person den Anweisungen des Ausbildungsanbieters oder der durchführenden Person wiederholt nicht Folge leistet oder sich in einer den Ruf des Ausbildungsanbieter schädigenden Weise verhält. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr besteht in diesem Fall nicht. 
Eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung durch die auszubildende Person ist, außer für den Fall des Auftretens gesundheitlicher Probleme, ausgeschlossen. Bei gesundheitlichen Problemen, die während der Ausbildung vor Ort im Studio auftreten, kann diese zu einem geeigneten Zeitpunkt wiederholt/fortgesetzt werden.

9.) Die auszubildende Person erhält nach Bestehen der Prüfung (schriftlich und praktisch) ein Zertifikat hierüber, welches im Nachgang zugesendet wird. Für die Zertifikatsvergabe ist der Nachweis einer gültigen 1. Hilfe-Ausbildung ebenfalls erforderlich.

10.) Der auszubildenden Person ist es nicht gestattet, weitere Trainer/innen nach dem Konzept auszubilden oder die erhaltenen Unterrichtsmaterialien Dritten zugänglich zu machen, noch selbst im Umkreis von 50km rund um den Standort des Studios der Ausbildung zu unterrichten.

11.) Die auszubildende Person wird auf ihre Verpflichtung hingewiesen, bei selbständiger bzw. freiberuflicher Trainertätigkeit alle notwendigen Schritte bzgl. ihrer steuerlichen und absicherungstechnischen Verpflichtungen selbständig und gewissenhaft vorzunehmen (Gewerbeanmeldung, GEMA-Gebühren für die Musiknutzung, Renten- und Haftpflichtversicherung, Auffrischung der 1. Hilfe Kurse etc.)

12.) Die Haftung des Ausbildungsanbieters für Schäden der auszubildenden Person richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die auszubildende Person nimmt auf eigenes Risiko an den Ausbildungen/ Fortbildungen von CrazySports Augsburg teil.

13.) Die AGB von der CrazySports Augsburg sind Bestandteil aller Aus- und Fortbildungen.

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